Unterkieferprotrusionsschiene bei Schlafapnoe
Unterkieferprotrusionsschienen können bei leicht- bis mittelgradiger (AHI 10-30/h), obstruktiver Schlafapnoe (Atemaussetzer während des Schlafs) eingesetzt werden wenn eine Behandlung mittels Überdrucktherapieverfahren nicht erfolgreich eingesetzt werden kann.
Eine Unterkieferprotrusionsschiene ist ein beim Schlafen getragenes Gerät, welches auf den Zähnen fixiert wird. Durch dieses Gerät wird der Unterkiefer, die Zunge und weitere Strukturen nach vorn positioniert, um die Atemwege durch eine Erweiterung des Rachenraums mechanisch offen zu halten.
Die zahnmedizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene sind insbesondere eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers (Bewegung nach vorn), eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene sowie keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen. Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ oder der Qualifikation nach § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V abgerechnet werden.
Dazu muss vorab die Möglichkeit einer erfolgreichen Behandlung mittels Überdrucktherapie aus medizinischen Gründen ausgeschlossen werden. Eine Schienenbehandlung an Stelle einer Überdruckbeatmung ohne medizinischen Ausschluss kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden! Auch ein Einsatz als reine Schnarchschiene wird nicht von den Krankenkassen übernommen!
Wir verwenden das Schienensystem der Firma SomnoMed. https://somnomed.com/de/patienten/